Neben der den verschiedenen Ausbildungen zum Brandschutzhelfer oder dem realitätsnahen Training mit dem Feuerlöscher, bieten wir Ihnen auch gerne umfassende Brandschutzbegehungen in Ihrem Betrieb oder die Übernhame der jährlichen Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter an.

Für jeden Arbeitgeber besteht die gesetzliche Pflicht, seine Mitarbeiter jährlich im Bereich des Brandschutzes zu unterweisen. Die Grundlagen hierfür bilden § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), sowie § 4 der DGUV Vorschrift 1. Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe.
Auch sogenannte Brandschutzbegehungen sind gesetzlich vorgeschrieben (u.a. § 3 und § 10 ArbSchG) und unterliegen ebenfalls den Unternehmerpflichten. Bei einer Begehung werden z.B. die Alarmierungs-einrichtungen, die Zugänglichkeit der Flucht- und Rettungswege oder das Vorhandensein von Brandschutzmittel überprüft. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne

Benötigen sie fachkundige Unterstützung bei der jährlichen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter oder möchten eine Brandschutzbegehung durchführen, wissen aber nicht genau, auf was sie wirklich achten sollen? Keine Problem ! Kontaktieren Sie uns unverbindlich und wir beraten Sie gerne.