Muss ich meine Feuerlöscher wirklich überprüfen lassen?
Feuerlöscher müssen in Deutschland in der Regel alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person auf ihre Funktion und Sicherheit überprüft werden, um im Ernstfall einsatzbereit zu sein. Die genauen Intervalle sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den technischen Regeln wie bspw. der ASR A2.2, sowie der DIN 14406 Teil 4 festgelegt. Neben der wiederkehrenden Prüfung alle zwei Jahre sind auch eine innere Prüfung nach fünf Jahren und eine Festigkeitsprüfung nach zehn Jahren erforderlich.
Unser ausgebildetes Fachpersonal übernimmt diese Prüfung und Kontrolle gerne in Ihrem Auftrag und sorgt so dafür, dass Ihre Feuerlöscher auch wirklich einsatzbereit sind, sollte es zu einem Entstehungsbrand in Ihrem Unternehmen kommen.
Sie haben bereits abgelaufene Feuerlöscher in Ihrem Unternehmen oder es stehen in der kommenden Zeit die neuerlichen Prüfungen an? Kontaktieren Sie uns gerne über das unten stehende Formular. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Vor-Ort-Termin zur Prüfung vereinbaren.
