“Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)
Daher benötigt JEDESUnternehmen in Deutschland Brandschutzhelfer (m/w/d) !
Grundlagen hierfür finden sich in § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“).
Hiernach sind Unternehmen dazu verpflichtet, Personen zu benennen, die im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten.
Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Die Ausbildung erfolgt nach DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ und gliedert sich sowohl in einen Theoriepart, als auch einen praktischen Teil.
Die Dauer der Ausbildung beträgt ca. 3 – 4 Stunden und ist für eine maximale Teilnehmeranzahl von 15 Personen ausgelegt. Abweichende Teilnehmerzahlen können gerne im Vorfeld besprochen und berücksichtigt werden.
Theorieteil
✓ Rechtliche Grundlagen
✓ Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Brandschutzhelfers
✓ Organisation des Brandschutzes in Ihrem Betrieb
✓ Brandrisken und Brandklassen
✓ Brandschutzpläne, Brandschutzordnung gem. DIN 14096
✓ Brandschutzeinrichtungen
✓ Verhalten im Brandfall
✓ Handhabung von Feuerlöschern
Praxisteil
✓ Sie erlernen die Handhabung und Funktion, sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
✓ Sie erhalten Hinweise zur Löschtaktik und den eigenen Grenzen der Brandbekämpfung
✓ Sie führen eine realitätsnahe Feuerlöschübung mit Feuerlöscheinrichtungen durch
✓ Wir begehen Ihren Betrieb und wenden uns den (Brandschutz-)Schwerpunkten an Ihrem Arbeitsplatz zu
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Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Durch die Ausbildung vermeiden Sie Bußgelder, Haftungsrisiken und Probleme mit Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörden.
Erhöhte Sicherheit im Betrieb
Ihre geschulten Mitarbeiter erkennen Brandgefahren frühzeitig, wissen wie sie einen Feuerlöscher richtig einsetzen und können Brände so bereits in der Entstehungsphase eindämmen, bevor dem Betrieb größerer Schaden entsteht.
Schutz von Mitarbeitern und Sachwerten
Schnelles und koordiniertes Handeln im Brandfall rettet Leben. Außerdem erreichen Sir durch die Ausbildung eine Reduzierung von Produktionsausfällen und Schäden an Gebäuden, Maschinen oder Waren, wodurch auch die Ausfallkosten nach einem Brand geringer sind.
Gesteigertes Vertrauen und Motivation der Mitarbeiter
Beschäftigte fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, dass Kollegen geschult sind. Zusätzlich wirkt sich das Engagement des Arbeitgebers positiv auf die Unternehmenskultur aus.
Wirtschaftliche Vorteile
Durch die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter erhalten Sie oft bessere Konditionen bei der Betriebshaftpflicht oder Feuerversicherung auf Grund geringerer Versicherungsrisiken. Ein weiterer Vorteil stellt die Minimierung von Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfällen dar.
Reibungslose Abläufe im Notfall
Brandschutzhelfer unterstützen bei Evakuierungen, weisen Fluchtwege aus und sorgen für Ordnung im Ernstfall. Sie entlasten so die Führungskräfte, die sich im Notfall um andere Aufgaben kümmern müssen.
Sie interessieren sich für eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder müssen mehrere Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen schulen und wünschen eine Schulung direkt bei Ihnen vor Ort?
Kein Problem! Nehmen Sie gerne über das unten stehende Formular Kontakt mit uns auf.