Wie ist der Ablauf bei der Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse?

Als betrieblicher Ersthelfer sind Sie über Ihren Betrieb bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgesichert, sodass wir die Kosten Ihres Erste-Hilfe-Kurses über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen können.

Wichtig: Das entsprechende Abrechnungsformular muss am Kurstag im Original beim Kursleiter vorliegen. Andernfalls ist die reguläre Kursgebühr als Barpreis zu entrichten. Nachträgliches Einreichen ist nicht möglich. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, wie der vorgesehene Ablauf bei Ihrer BG ist, da es hier zu Unterschieden zwischen den einzelnen Bereichen kommen kann.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der DGUV unter folgender Adresse:

DGUV – Kostenübernahme für Erste – Hilfe Kurse

 

ACHTUNG !  Es werden lediglich die Kosten für die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer von Seiten der Berufsgenossenschaft und der Unfallkassen übernommen und direkt mit dem Ausbildungsbetrieb abgerechnet.

Eine Kostenübernahme für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer kann NICHT beantragt werden !