Als zertizierter Brandschutzbeauftragter stehen wir Ihrem Unternehmen in den verschiedensten Bereichen des Brandschutzes zur Verfügung. Gerade im Bereich des organisatorischen Brandschutzes gibt es viele Themen, welche schon mit geringem Aufwand zu einer deutlichen Verbesserung der bestehenden Situation führen können.

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

Der Tätigkeitsschwerpunkt eines Brandschutzbeauftragten liegt im vorbeugenden Brandschutz. Er führt ausschließlich eine beratende und koordinierende Tätigkeit aus und soll Gefahren erkennen und beurteilen. Zudem soll er diese Gefahren beseitigen und dafür sorgen, dass Schäden möglichst gering gehalten werden. Im Rahmen seiner fachgerechten Beratung hat ein externer Brandschutzbeauftragter unter anderem folgende Aufgaben

  • Prüfung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beidem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Beratung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beratung zur Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. auf Aktualität
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für dieFlucht- und Rettungswege
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Kontrolle ob regelmäßige Instandhaltungen von brandschutztechnischen Einrichtungen stattfinden
  • Kontrolle, ob festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehaltenwerden
  • Beratung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung vonbrandschutztechnischen Einrichtungen

Grundlage für die Arbeit von Brandschutzbeauftragten ist die DGUV Information 205-003.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

Sie erfüllen damit die rechtlichen Pflichten im Brandschutz

Mit einem externen Brandschutzbeauftragten stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden. So vermeiden Sie Risiken und sorgen für eine gute Brandschutzorganisation.

Sie schützen dadurch wirksam ihre Mitarbeiter und den Betrieb

Durch gezielte Brandschutzmaßnahmen reduzieren Sie Brand- und Unfallrisiken. Das sorgt für ein sicheres Arbeitsumfeld, schützt Ihre Mitarbeiter sowie Sachwerte und sichert somit den Fortbestand Ihres eigenen Unternehmens.

Sie können den vollen Fokus auf Ihr eigentliches Kerngeschäft legen

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben im Bereich Brandschutz, damit Sie und Ihr Team sich auf das Wesentliche konzentrieren können. So sparen Sie Zeit, Ressourcen und profitieren von praxisbewährten Lösungen.